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Zellulare Immunität bei Nachweis SARS-CoV-2 spezifischer T-Zellen
Lassen sich SARS-CoV-2-spezifische T-Zellklone nachweisen, ist das nicht nur ein Beweis für einen vorangegangenen Viruskontakt, der Befund kann auch für eine vorhandene zelluläre Immunität sprechen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sich über den Nachweis von IL-2 oder einem kombinierten Nachweis von IL-2 und INF-γ Hinweise auf Gedächtniszellen zeigen, die bei einem erneuten SARS-CoV-2-Kontakt die Fähigkeit besitzen, maßgeschneiderte Immunreaktionen anzustoßen, die zu einer schnellen Vernichtung des Virus führen.
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